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RIESTER-RENTE

So funktioniert die Förderung

Staatliche Zulagen und Steuervorteile

Die Förderung der Riester-Rente besteht aus zwei Teilen: In jedem Jahr werden staatliche Zulagen gutgeschrieben, zusätzlich kann sich ein Steuervorteil im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei der Einkommensteuererklärung ergeben.

 

Riester-Zulagen

Die Zulagen setzen sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen: die Grundzulage beträgt 154 Euro und 185 Euro je Kind. Die Zulage für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, erhöht sich auf 300 Euro pro Kind. Steuerlich absetzbar sind 2.100 Euro im Jahr. Das Finanzamt prüft, ob sich ein Steuervorteil ergibt, der über die Zulagenförderung hinausgeht.

 

200 Euro Bonus für junge Riester-Sparer

Um gerade für junge Menschen die Riester-Rente attraktiver zu machen, belohnt der Staat unter 25-jährige mit einer einmaligen Abschlussprämie in Höhe von 200 Euro.

 

Förderung bis über 90 Prozent

Je nach Einkommen und Familienstand erreicht der Anteil der Fördermittel an der Sparleistung circa 30 bis über 90 Prozent. Faustregel: Je mehr Kinder und je geringer das Einkommen, umso größer ist der Anteil der staatlichen Förderung.

Vergleich und Angebot zur Riester-Rente

Die Riester-Rente ist ein staatlich geförderter Sonderfall der privaten Rentenversicherung. Gefördert werden alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch Beamte, Richter und Soldaten.

Vergleich und Angebot zur Riester Rente

Wunsch-Altersrente: 
 € im Monat
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Wunsch-Anlagebetrag: 
 € im Monat
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